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  • Jahrestagung Recht ohne Grenzen

    14. Juni 2013 - Kulturcasino Bern. Save the Date!

    Programm & Anmeldung
  • Florian Wettstein

    "Menschenrechtsverletzungen gehen uns alle etwas an."

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  • Ellen Ringier

    "Menschenrechte und Umweltschutz sind keine Frage der Geographie..."

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  • Guido Palazzo

    "Menschenrechte gelten immer, überall und unbedingt."

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  • Nick Beglinger

    "Die Umwelt zu respektieren zahlt sich auch für Unternehmer aus."

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  • Ursus & Nadeschkin

    "Eltern haften für ihre Kinder..."

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  • Bischof Felix Gmür

    "Menschenwürde und Schöpfung erhalten"

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  • Charles Clerc

    "Höchste Zeit, dem Recht ohne Grenzen Geltung zu verschaffen"

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  • Ruth Dreifuss

    "En tant que Suissesse, j’ai une responsabilité pour ce que ...

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Ständeratskommission anerkennt Risiken, aber verweigert Taten

Veröffentlicht am 15.05.2013

Medienmitteilung von 'Recht ohne Grenzen' I Bern, 15. Mai 2013
 
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat gestern beschlossen, der Petition “Recht ohne Grenzen” keine Folge zu geben. Diese passive Haltung steht in völligem Widerspruch zur Realität der Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Recht ohne Grenzen kritisiert den Entscheid scharf.

Die Allianz „Recht ohne Grenzen“ hat im Juni des letzten Jahres eine Petition mit 135‘285 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt von Bundesrat und Parlament verbindliche Bestimmungen, damit international tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltvorschriften respektieren müssen, und dass Betroffene hier Wiedergutmachung einfordern können.

Immer wieder verstossen Schweizer Konzerne gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats anerkennt offenbar den diesbezüglichen Handlungsbedarf, wenn sie schreibt: „Die Kommission unterstreicht, dass die Menschenrechte und internationalen Standards auch für multinationale Unternehmen verbindlich sein müssen.“ Gleichzeitig ist die Mehrheit der Kommissionsmitglieder nicht bereit die Konsequenzen aus dieser Analyse zu ziehen: Verbindlich werden diese Standards nämlich nur dann, wenn die Schweiz auch eine entsprechende Regulierung erlässt.
Die Mehrheit der Kommission negiert offenbar jegliche Verantwortung der Schweiz als Sitzstaat transnationaler Unternehmen. So hat sich die APK sogar dagegen entschieden, per Postulat einen Bericht über die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsmitteln für Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu verlangen.

Schöne Worte nutzen weder der Glaubwürdigkeit der Schweiz, noch den Geschädigten der Geschäftstätigkeit von Schweizer Firmen. Die Chancen der Betroffenen, eine faire Untersuchung ihres Falles zu erreichen, sind erwiesenermassen besonders in fragilen Staaten gering. Es wäre höchste Zeit, diesen rechtsfreien Raum zu beseitigen. ‚Recht ohne Grenzen’ fordert den Bundesrat mit Nachdruck auf, in der erwarteten Strategie zur Implementierung der Uno-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten endlich eine klare Haltung einzunehmen und konkrete Massnahmen aufzuzeigen, wie die Schweiz ihre Verantwortung als Sitzstaat von unzähligen transnationalen Unternehmen wahrnehmen kann.

Keine Untersuchung der Anzeige gegen Nestlé

Veröffentlicht am 08.05.2013

Die Waadtländer Justiz tritt nicht auf eine Strafanzeige gegen Nestlé im Zusammenhang mit der Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters ein. Sie hält den Fall für verjährt. Das European Center for Constitutional and Human Rights ECCHR kommentiert: "Anstatt in der gebotenen Geschwindigkeit die Ermittlungen zu beginnen, haben die Staatsanwaltschaften das Verfahren durch Formalien verzögert, bis sie die Tat schließlich als verjährt erklären konnten."

Der Versuch, über die Schweizer Justiz endlich eine Untersuchung des Mordes am kolumbianischen Gewerkschafter Luciano Romero zu erreichen, ist somit gescheitert. Das zeigt klar, dass die Ausgestaltung des Unternehmensstrafrechtes sowie die entsprechende Strafprozessordnung nicht ausreichen, um Menschen, die durch die Tätigkeit von Schweizer Firmen geschädigt wurden, ein faires Verfahren zu garantieren.

ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck stellt fest: "Unsere geringen Erwartungen an die Schweizer Justiz wurden im Falle der Vorwürfe gegen Nestlé noch untertroffen. Doch unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens liegt das Problem auf dem Tisch: Schweizer Unternehmen tragen - auch strafrechtliche - Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen im außereuropäischen Ausland. Wenn das geltende Schweizer Recht es den Opfern derartiger Straftaten nicht ermöglicht, ihre Rechte durchzusetzen, gehört es - ebenso wie die Gesetzbücher anderer europäischer Staaten - reformiert."

Rapport sur les matières premières: Reactions de "Droit sans frontières"

Veröffentlicht am 02.05.2013

La Déclaration de Berne a evolué le rapport du Conseil fédéral dans une analyse approfondie. Trouvez l'analyse ici.

Pour « Droit sans frontières », le rapport qui vient d’être publié sur le secteur des matières premières est insuffisant. Une fois de plus, le Conseil fédéral jure par les initiatives volontaires des firmes et fait l’impasse sur sa responsabilité politique. Trouvez ici les réactions de nos membres.

- Communiqué de presse de "Droit sans frontières"

- Communiqué de presse de la Déclaration de Berne

- Communiqué de presse de Swissaid

- Communiqué de presse de l'Action carême et Pain pour le prochain

 

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